Weiterbildungsgeld - Bürgergeldbonus - Weiterbildungsprämie

Weiterbildungsgeld

Praktika

Weiterbildungsprämie

Weiterbildungsgeld

Das Weiterbildungsgeld wurde neben anderen Leistungen mit dem Bürgergeld-Gesetz zum 01.07.2023 eingeführt. Das Weiterbildungsgeld beträgt 150 €/Mon. Es wird gewährt für

  • Umschulungen
  • berufsanschlußfähige Teilqualifizierungen
  • Vorbereitungslehrgänge auf Externenprüfungen
  • REHA-Weiterbildung mit Abschluss incl. Vorbereitungsmaßnahme

Voraussetzungen für die Förderung

  • Abschlussorientierte Weiterbildung, für die nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorgeschrieben ist
    und
  • Förderung nach § 81 SGB III oder § 112 SGB III (Teilhabe).
  • Das Weiterbildungsgeld wird auch gewährt für
    – berufsanschlußfähige Teilqualifizierungen,
    – Vorbereitung auf Externen- bzw. Schulfremdenprüfung und
    – REHA-Weiterbildung mit Abschluss incl. Vorbereitungsmaßnahmen, sofern von Jobcenter oder Agentur für Arbeit gefördert.
  • Es wird auch für betriebliche Einzelumschulungen gezahlt. Auch wenn der Arbeitgeber eine zusätzliche Vergütung gewährt.

Sonstiges

  • Wird die Weiterbildung nicht durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter gefördert, ist auch der Bezug des Weiterbildungsgeldes nicht möglich.
  • Eine gesonderte Beantragung ist nicht erforderlich.
  • Die Auszahlung erfolgt wie das Arbeitslosengeld / Arbeitslosengeld bei Weiterbildung zum Ende des Monats.
  • Es wird auch für unentschuldigte Fehltage gezahlt, wenn diese nicht zum Abbruch führen.
  • Bei Teilzeitmaßnahmen wird ebenfalls der volle Betrag von 150€/Mon. gezahlt.
  • Praktika
    Praktikumsphasen während einer mit Bildungsgutschein geförderten Umschulung/Weiterbildung (praxisintegrierte Ausbildung).
    Weiterbildungsgeld: ja
    Praktika im Anschluss an eine Umschulung/Weiterbildung, die der staatlichen Anerkennung dienen (§180 Abs. 5 SGB III).
    Weiterbildungsgeld: nein

Weiterbildungsprämie

Der Teilnehmer kann für den erfolgreichen Besuch von Weiterbildungsmaßnahmen unter folgenden Voraussetzungen eine Prämie erhalten.

Voraussetzungen

  • Die Ausbildungsordnung muss für diesen Beruf eine Prüfung vorsehen.
  • Der angestrebte Beruf muss eine nach Bundes- oder Landesrecht festgelegte Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren vorsehen.
  • Die Prüfung muss bestanden werden.
  • Es muss sich um eine durch die Arbeitsvermittlung nach § 81 SGB III geförderte Umschulung handeln.
  • Die Prämie wird gezahlt für
    • bestandene Zwischen- und Abschlussprüfung einer Umschulungen
    • bestandene Externenprüfung
    • den ersten Teil einer gestreckten Abschlussprüfung (dieser Teil wird als Zwischenprüfung gewertet)
    • wenn zwar die Abschlussprüfung (z.B. nach 3 Jahren) nicht bestanden wird, aber ein niederer Abschluss aufgrund bestandener Prüfung nach 2 Jahren erreicht wird (Altenpfleger / Altenpflegerhelfer)
    • die fachtheoretische Prüfung in Fachschulberufen (Prämie für Zwischenprüfung)

Die Nachweispflicht über eine erfolgreich absolvierte Zwischen-/Prüfung obliegt dem Teilnehmer. Eine gesonderte Antragstellung ist nicht erforderlich.

Höhe

Bei Prämie beträgt bei Bestehen der

  • Zwischenprüfung     1.000€
  • Abschlussprüfung     1.500€.

Für schulinterne Prüfungen gibt es keine Weiterbildungsprämie.


Grundlagen

Fundstellen

Bürgergeldbonus
§ 16j SGB II mit Fachlichen Weisungen
§ 16 SGB II mit Fachlichen Weisungen

Weiterbildungsgeld – Weiterbildungsprämie
§ 87a SGB III mit Fachlichen Weisungen (ab Seite 40)

  • Praktika mit Förderung
    Suchwort: praxisintegriert
  • Praktika ohne Förderung
    Suchwort: Annerkennung (Seite 43)

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