Ab 01.01.2025 trifft die Agentur für Arbeit bei Kunden des Jobcenters die Entscheidung zur Weiterbildung. Die Mitarbeiter des Jobcenters identifizieren weiterhin die Notwendigkeit einer Weiterbildung. Beratung, Entscheidung und Finanzierung zur konkreten Weiterbildung wird durch die Mitarbeiter der Agentur für Arbeit vorgenommen.
Unterschiedliche Auffassungen zwischen JC und AA sind innerhalb von 10 Tagen zu klären.
Zwischenzeitlich wurden mit „Weisung 202406007“ konkretere Verfahrensbeschreibungen veröffentlicht. Weitere dürften im Laufe des Jahres folgen.
Weisung 202406007
„Leitlinien zum rechtskreisübergreifenden Referenzprozess zur Förderung der beruflichen Weiterbildung für erwerbsfähige Leistungsberechtigte ab 01.01.2025“