Die Weiterbildungsförderung beschäftigter Menschen wird in wesentlichen Teilen geändert. Es wird ein Qualifizierungsgeld eingeführt. Die Änderungen treten zum 01.04.2024 in Kraft.
Weisung 202401009
Fachliche Weisungen zu § 82 SGB III
Fachliche Weisungen zu § 82a – 82c SGB III