30.07.2024 „Gesetz zur Modernisierung der Arbeitslosenversicherung und Arbeitsförderung“ wurde auf den Weg gebracht

Der Regierungsentwurf zum Gesetz wurde am 16.08.2024 verabschiedet. Das Gesetz soll gestaffelt, beginnend ab 01.05.2025, in Kraft treten. Einige Stichpunkte:

  • Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung zu einem Kooperationsplan (zum Vergleich: Kooperationsplan SGB II)
  • Videotelefonie: Wenn persönliche Vorsprache nicht notwendig, kann die Videotelefonie im gegenseitigem Einverständnis die Vorsprache ersetzen.
  • Erreichbarkeit: Die Pflicht zum ortsnahen Aufenthalt entfällt zugunsten eines Aufenthalts im Bundesgebiet und ortsnahen Ausland, wenn Mitteilungen und Vorschläge der Arbeitsagentur werktäglich zur Kenntnis genommen werden können.
  • Gründungszuschuss: Zusammenlegung der Förderphasen; Reduzierung der geforderten Restanspruchsdauer von 150 auf 90 Tage.

Umsetzungsstand

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