Der Regierungsentwurf zum Gesetz wurde am 16.08.2024 verabschiedet. Das Gesetz soll gestaffelt, beginnend ab 01.05.2025, in Kraft treten. Einige Stichpunkte:
- Weiterentwicklung der Eingliederungsvereinbarung zu einem Kooperationsplan (zum Vergleich: Kooperationsplan SGB II)
- Videotelefonie: Wenn persönliche Vorsprache nicht notwendig, kann die Videotelefonie im gegenseitigem Einverständnis die Vorsprache ersetzen.
- Erreichbarkeit: Die Pflicht zum ortsnahen Aufenthalt entfällt zugunsten eines Aufenthalts im Bundesgebiet und ortsnahen Ausland, wenn Mitteilungen und Vorschläge der Arbeitsagentur werktäglich zur Kenntnis genommen werden können.
- Gründungszuschuss: Zusammenlegung der Förderphasen; Reduzierung der geforderten Restanspruchsdauer von 150 auf 90 Tage.