Die Fachlichen Weisungen zum Regelbedarf und Mehrbedarf wurde an die geltende Rechtslage angepasst. Die ab 01.01.2024 geltenden Regelbedarfssätze wurden aufgenommen.
Weisung 202312019
Fachliche Weisungen zu § 21 SGB II
Die Fachlichen Weisungen zum Regelbedarf und Mehrbedarf wurde an die geltende Rechtslage angepasst. Die ab 01.01.2024 geltenden Regelbedarfssätze wurden aufgenommen.
Weisung 202312019
Fachliche Weisungen zu § 21 SGB II